Beteiligung der Öffentlichkeit

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an den EU-Badegewässern in Niedersachsen. Diese werden während der Badesaison in den Sommermonaten regelmäßig von den zuständigen Fachdiensten der Landkreise und kreisfreien Städte in hygienischer Hinsicht überwacht. Die Überwachung erfolgt nach strengen Regeln der Europäischen Union, die in Niedersachsen durch die Niedersächsische Badegewässerverordnung umgesetzt sind. Vor Beginn der Badesaison muss eine Badegewässerliste erstellt werden, die alle gemeldeten EU-Badegewässer enthält und die jedes Jahr aktualisiert werden muss.

Hierbei können Sie sich beteiligen!

Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welches nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Fachdiensten der Landkreise und kreisfreien Städte in hygienischer Hinsicht überwacht wird, und auch die nachfolgende Frage 3. mit „ja“ beantworten können, dann wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Landkreis.

  1. In welchem Landkreis / welcher kreisfreien Stadt befindet sich die entsprechende Badestelle? Wenn Ihnen der Landkreis / die kreisfreie Stadt bekannt ist, wenden Sie sich bitte an diesen. Die Kontaktadressen finden Sie unter Informationen > Gesundheitsämter.

  2. Findet nach Ihrem Kenntnisstand an der Badestelle eine Überwachung statt, bei der in den Sommermonaten regelmäßig Proben entnommen werden? Handelt es sich dabei um ein EU-Badegewässer? Wenn Ihnen das nicht genau bekannt ist, können Sie in der Gesamtliste der niedersächsischen EU-Badestellen nachschauen. Alternativ können Sie nach der Namen der Badestelle suchen oder alle Badestellen in der Nähe eines Ortes suchen.

  3. Wenn die Badestelle nicht in der Liste vertreten ist, dann prüfen Sie bitte: Gibt es hier nach Ihrer Beobachtung eine größere Anzahl Badender, die diese Badestelle in den Sommermonaten nutzen? Bitte geben Sie im Formular (s.u.) die geschätzte Anzahl der Badenden pro Tag an.

    Obwohl die zuständigen Überwachungsbehörden die EU-Badegewässer sehr gut kennen und regelmäßig Ortsbesichtigungen durchführen, können sie nicht ständig „vor Ort“ sein. Wenn Sie also ein allgemeines Anliegen zu einer EU-Badestelle haben, weil Sie Beobachtungen im Sinne der folgenden Frage gemacht haben, benachrichtigen Sie bitte den zuständigen Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt.

  4. Kommt es nach Ihrer Einschätzung häufiger oder gelegentlich zu Verschmutzungen der Badestelle, die bisher nicht in der öffentlich zugänglichen Beschreibung der Badestelle erwähnt werden und die Gesundheit der Badenden gefährden könnten?

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des von Ihnen angeschriebenen Landkreises bzw. der von Ihnen angeschriebenen kreisfreien Stadt werden sich dann gern mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden das vorgesehene Formblatt. Sie können es sich problemlos per Download auf Ihren PC herunterladen und ausdrucken. Füllen Sie es bitte sorgfältig aus und senden Sie es dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt auf dem Postwege zu.

Die Anschrift des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt entnehmen Sie bitte der Liste der Gesundheitsämter. Dort stehen für Sie auch die Niedersächsische Badegewässerverordnung und weitere Dokumente rund um das Thema Badegewässer zum Download bereit.