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Badegewässer zu Zeiten der Corona-Pandemie

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten bei der Nutzung von Badestellen einschließlich Strand und Liegewiese die Abstandsregelungen und Hygieneregeln wie für den übrigen öffentlichen Raum. Größere Menschenansammlungen sind zu vermeiden. Für die Nutzung von Toiletten und eventuell weiterer an der Badestelle vorhandener Infrastruktur (Spielplätze, Kiosk, Duschen etc.) gelten die gleichen Regelungen (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) wie für vergleichbare Einrichtungen an anderen Orten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das Wasser eine mögliche Infektionsquelle mit SARS-CoV-2 darstellt. In einer Stellungnahme (https://www.umweltbundesamt.de/coronaviren-umwelt > Mehr Informationen zum Thema) kommt das Umweltbundesamt zu dem Ergebnis, dass das Risiko, aufgrund des Badens in einem EU-Badegewässer an SARS-CoV-2 zu erkranken, gering ist.

Grundsätzlich sollten Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt jederzeit und unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt.

Badeverbote

Besteht für ein Badegewässer ein aktuelles Badeverbot z. B. aufgrund einer Blaualgenblüte, so ist dies an der Badestelle durch Schilder gekennzeichnet. Zusätzlich finden Sie alle Informationen zu derzeit bestehenden Badeverboten unter Startseite > Aktuelle Meldungen.