Glossar

Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern

Die Resistenz eines Bakteriums gegenüber Antibiotika ist zunächst eine natürliche Eigenschaft, um sich gegen Konkurrenz wie z.B. Antibiotika-bildende Bakterien oder Pilze im selben Lebensraum zu schützen. Damit sind Resistenzgene grundsätzlich in der natürlichen Umwelt und auch im Wasser nachweisbar. In problematischer Weise erhöht werden kann das Vorkommen resistenter Keime in der Umwelt dort, wo nach Antibiotikaeinsatz bei Mensch oder Tier Abwässer oder Fäkalien freigesetzt werden.
Der Einfluss von Abwässern und Fäkalien auf die niedersächsischen Badegewässer wird regelmäßig anhand der Indikatorbakterien E. coli und intestinale Enterokokken überwacht. Die Messwerte zeigen in den allermeisten Fällen für die Badestellen keine oder eine sehr geringe Belastung an. Zusätzlich ist das Verschmutzungspotential für jede Badestelle im jeweiligen Badegewässerprofil beschrieben und überwiegend sehr gering. Damit kann auch die Gesundheitsgefährdung beim Baden in den offiziellen niedersächsischen Badegewässern insgesamt als sehr gering eingestuft werden.

Ausnahmesituation

Eine Ausnahmesituation im Sinne der Badegewässerverordnung ist ein Ereignis oder eine Kombination von Ereignissen, die sich auf die Qualität eines Badegewässers an der betreffenden Stelle auswirkt und bei der nicht damit gerechnet wird, dass sie durchschnittlich häufiger als einmal alle vier Jahre auftritt.
In Ausnahmesituationen kann der Überwachungszeitplan ausgesetzt werden. Er wird nach Ende der Ausnahmesituation so bald wie möglich wieder aufgenommen. Nach Ende der Ausnahmesituation werden so bald wie möglich neue Proben genommen, um die aufgrund der Ausnahmesituation fehlenden Proben zu ersetzen.

Badegewässer

Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät. Badegewässer im Sinne dieser Verordnung sind nicht:

  • Schwimm- und Kurbecken,
  • abgegrenzte Gewässer, die einer Behandlung unterliegen oder für therapeutische Zwecke genutzt werden,
  • künstlich angelegte abgegrenzte Gewässer, die von den Oberflächengewässern und dem Grundwasser getrennt sind.

Badegewässerprofil

Ein Badegewässerprofil ist eine umfassende Beschreibung eines Badegewässers. Es enthält:

  • Eine Beschreibung der für die Zwecke der EU-Richtlinie relevanten physikalischen, geografischen und hydrologischen Eigenschaften des Badegewässers und anderer Oberflächengewässer im Einzugsgebiet des betreffenden Badegewässers, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten.
  • eine Ermittlung und Bewertung aller Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten
  • eine Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien
  • eine Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Makroalgen und/oder Phytoplankton
  • und weitere Angaben, falls sich die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung erkennen lässt
  • die Lage der Überwachungsstelle

Die systematische Erstellung von Badegewässerprofilen dient dazu, das Gewässer genau zu beschreiben, Gefahren besser zu verstehen und entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen.

Bei Badegewässern, die als „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ eingestuft sind, ist das Badegewässerprofil regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, ob sich die oben genannten Aspekte verändert haben. Erforderlichenfalls ist das Profil zu aktualisieren. Für Badegewässer mit der Einstufung „Mangelhaft“ muss das Badegewässerprofil alle 2 Jahre überprüft werden. Für Gewässer mit der Einstufung „Ausreichend“ beträgt das Intervall 3 Jahre für „gute“ Gewässer 4 Jahre. Badegewässerprofile mit der Einstufung „ausgezeichnet“ müssen nur überprüft und aktualisiert werden, wenn sich die Einstufung ändert.

Badesaison

Badesaison nach niedersächsischer Badegewässerverordnung ist die Zeit vom 15. Mai bis 15. September. Die zuständige Behörde kann vor dem 15. Mai für einzelne Badegewässer eine kürzere Badesaison bestimmen, wenn sie nur in einem kürzeren Zeitraum mit einer großen Zahl von Badenden rechnet.

Badeverbot

Ein Badeverbot ist eine Bewirtschaftungsmaßnahme an einem Gewässer, um die Badenden keiner gesundheitlichen Gefährdung durch Verschmutzung auszusetzen. Es gibt zeitweilige oder dauerhafte Badeverbote, wobei auf die Verbote bzw. das Abraten vom Baden durch das Aufstellen von Schildern am Badegewässer hingewiesen wird.
Wird für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1800 Koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/ 100 ml festgestellt, so gilt das Badegewässer als zum Baden ungeeignet. Die zuständige Behörde hat in diesen Fällen unverzüglich ein Badeverbot anzuordnen. Das Verbot ist aufzuheben, wenn das Badegewässer wieder zum Baden geeignet ist.

Beprobung
Beurteilung von Einzelwerten

Die Messung der mikrobiologischen Indikatorparameter dient in erster Linie der allgemeinen Beschreibung der hygienischen Belastung eines Badegewässers in seiner Höhe und Schwankungsbreite. Dazu werden die Messungen über 4 Jahre betrachtet und münden in einer rückblickenden Einstufung. Eine Beurteilung der Einzelmesswerte ist nach Badegewässerrichtlinie nicht vorgesehen.
In der Regel liegen in unbelasteten Gewässern die Messwerte entweder unterhalb 100 koloniebildender Einheiten (KBE)/100 ml oder unterhalb der Nachweisgrenze, was dann mit <10 bzw. <15 KBE/100 ml angegeben wird. Wird für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1800 KBE/100 ml oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt, so gilt das Badegewässer als zum Baden ungeeignet. Die zuständige Behörde hat in diesen Fällen unverzüglich ein Badeverbot anzuordnen. Das Verbot ist aufzuheben, wenn das Badegewässer wieder zum Baden geeignet ist.

Bewirtschaftungsmaßnahmen

Sind folgende in Bezug auf Badegewässer ergriffene Maßnahmen:

  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Badegewässerprofils;
  • Erstellung eines Überwachungszeitplans;
  • Überwachung der Badegewässer;
  • Bewertung der Badegewässerqualität;
  • Einstufung der Badegewässer;
  • Ermittlung und Bewertung der Ursachen von Verschmutzungen, die sich auf die Badegewässer auswirken und die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können;
  • Information der Öffentlichkeit
  • Maßnahmen zur Vermeidung einer Exposition der Badenden gegenüber einer Verschmutzung;
  • Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr einer Verschmutzung.

Blaualgen

Bei den sogenannten Blaualgen handelt es sich nicht um Algen im eigentlichen Sinne sondern um Bakterien, die aufgrund Ihrer Farbstoffe Cyanobakterien heißen. Unter bestimmten Umständen kann es zu Massenentwicklungen dieser Organismen vor allem in Binnenseen kommen. Da einige Arten von Cyanobakterien auch für den Menschen giftige Stoffe bilden können, sollten Bereiche mit Massenansammlungen von Cyanobakterien vorsichtshalber gemieden werden. Weitere Hinweise und Hintergrundinformationen zu Blaualgen finden Sie hier.

Cyanobakterien
Einstufung

Nach jeder Badesaison erfolgt eine Einstufung des Badegewässers anhand der nach Probenahmeplan durchgeführten Überwachungsmessungen in die Kategorien Ausgezeichnet, gut, ausreichend oder mangelhaft. Dazu werden die Daten aus den letzten 4 Jahren (mindestens 16 Messungen je Parameter) herangezogen. Außerdem wird bei der Einstufung berücksichtigt, ob die Anforderungen an die Mindesprobenanzahl und die Probenahmefrequenz eingehalten wurden.
Ausführlichere Informationen zur Einstufung finden Sie hier.

Indikatorprinzip

Bei der Überwachung von Badegewässern werden die Bakterien Escherichia coli (E. coli) und intestinale Enterokokken als Anzeigeorganismen (Indikatoren) für fäkale Verunreinigungen untersucht. Diese Organismen sind selbst in der Regel keine Krankheitserreger kommen jedoch massenhaft im Darm von Warmblütern vor und lassen sich verhältnismäßig schnell und kostengünstig nachweisen. Der Nachweis dieser Bakterien ist also ein Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung und damit auf die Möglichkeit, dass über den Darm ausgeschiedene Krankheitserreger vorhanden sein könnten.

Kurzzeitige Verschmutzung

Ist eine mikrobiologische Verunreinigung, die eindeutig feststellbare Ursachen hat, bei der normalerweise nicht damit gerechnet wird, dass sie die Qualität der Badegewässer mehr als ca. 72 Stunden beeinträchtigt, und für die die zuständige Behörde, Verfahren zur Vorhersage und entsprechende Abhilfemaßnahmen festgelegt hat.

Probenahme

zeitliche Staffelung
Kurz vor Beginn jeder Badesaison ist eine Probenahme vorzunehmen. In Niedersachsen ist der Zeitraum 10-20 Tage vor der Badesaison dafür vorgesehen. Die weiteren Probenahmen müssen über die gesamte Saison verteilt sein, und der Zeitraum zwischen den Daten für die Probenahmen darf auf keinen Fall einen Monat überschreiten.
Anzahl
Die Anzahl der pro Badesaison genommenen und analysierten Proben darf gemäß RL 2006/7/EG einschließlich der Vorsaisonprobe nicht weniger als vier betragen. Für eine niedersächsisches Gewässer ergibt sich durch die Festlegung der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September jedoch eine Mindestprobenanzahl von 5.
Durchführung
Die Entnahme der Probe erfolgt an der Stelle, an der entweder die meisten Badenden erwartet werden oder an der nach dem Badegewässerprofil mit der größten Verschmutzungsgefahr gerechnet wird. Nach Möglichkeit sind die Proben 30 cm unter der Oberfläche des Gewässers bei einer Wassertiefe von mindestens 1 m zu entnehmen.

Sichtprüfung

Die Badegewässer sind im Rahmen der Überwachung durch die zuständige Behörde einer Kontrolle auf sichtbare Verschmutzungen zu unterziehen.

Überwachung

Die Überwachung eines Badegewässers umfasst die regelmäßige mikrobiologische Untersuchung von Wasserproben ebenso wie einer Kontrolle auf sichtbare Verschmutzungen.
Für jedes Badegewässer wird vor Beginn jeder Badesaison ein Überwachungszeitplan erstellt. Die Überwachung ist bis spätestens vier Tage nach dem im Überwachungszeitplan angegebenen Datum durchzuführen. Die Überwachungsergebnisse werden nach Abschluss der Analyse auf den Internetseiten des NLGA veröffentlicht.
In Ausnahmesituationen kann der Überwachungszeitplan ausgesetzt werden.
Deutet das Profil des Badegewässers auf ein Potenzial für eine Massenvermehrung von Cyanobakterien hin, so wird eine geeignete Überwachung durchgeführt, damit Gefahren für die Gesundheit rechtzeitig erkannt werden können.

Verschmutzung

Als Verschmutzung im Sinne der Badegewässerüberwachung gelten:

  • mikrobiologische Verunreinigungen (Nachweis durch Messung der Parameter E. coli und intestinale Enterokokken)
  • Cyanobakterien, Makroalgen oder marines Phytoplankton
  • Abfälle wie teerhaltigen Rückständen, Glas, Plastik oder Gummi,

wenn dadurch die Qualität des Badegewässers beeinträchtigt und die Gesundheit der Badenden gefährdet ist.

Zerkarien

Zerkarien sind kleine Larven von Saugwürmern (Trematoden) aus der Gattung Trichobilharzia, die in die Haut eindringen. Normalerweise befallen diese Zerkarien Wasservögel besonders Enten. Der Mensch ist ein Fehlwirt. Weitere Hinweise und Hintergrundinformationen zu Zerkarien finden Sie hier.

zuständige Behörde

Zuständig für die Überwachung der Badegewässer sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die umgangreichen gewässerspezifischen Informationen auf diesen Seiten inklusive der Bilder, Karten und Beschreibungen wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von den Gesundheitsämtern für die Öffentlichkeit zusammengestellt.