Einstufung der Badegewässerqualität

Einstufung nach EU-Richtiline 2006/7/EG (ab 2011)

Die Einstufung der hygienischen Qualität eines Badegewässers erfolgt anhand von Messwerten für die bakteriellen Indikatorparameter E. coli und intestinale Enterokokken. Die Messung der Hygieneparameter im Labor dient außerdem als notwendige Bestätigung, dass durch die Kenntnis aller relevanten negativen Einflüsse aus der Erstellung des Badegewässerprofils und der daraus abgeleiteten Bewirtschaftungsmaßnahmen das Gewässer tatsächlich sicher ist.

Die Probenahmen müssen gleichmäßig über die Badesaison verteilt sein und dürfen nicht länger als 1 Monat auseinander liegen. Eine Probe ist zusätzlich vor Beginn der Badesaison zu nehmen. Der Datensatz beinhaltet in der Regel die Messdaten aus den vorangegangenen 4 Jahren. Da man davon ausgeht, dass Bakterien nicht gleichmäßig im Wasser verteilt sind, wird bei dieser statistischen Betrachtung mit logarithmierten Werten gearbeitet.

Die Formeln zur Berechnung der Qualitätseinstufung sind so angelegt, dass neben dem Mittelwert der Messwerte auch deren Streuung einen erheblichen Einfluss auf die Einstufung hat. Je stärker die Werte streuen, desto schlechter schneidet das Gewässer bei der Einstufung ab. Es wird bei der Badegewässerüberwachung also als wünschenswert angesehen, dass ein Gewässer stabil ist. Dabei sollte die mittlere Belastung mit Fäkalindikatoren natürlich möglichst niedrig sein.

Die statistische Betrachtung ergibt also einen Beurteilungswert für E. coli und einen für intestinale Enterokokken. Nur wenn beide Werte die Kriterien für die Stufe z.B. „ausgezeichnet“ (bzw. „gut“ oder „ausreichend“) einhalten, d.h. niedriger als die in der Tabelle geforderten Werte sind, ist das Gewässer auch insgesamt als „ausgezeichnet“ (bzw. „gut“ oder „ausreichend“) einzustufen. Die Einstufung kann also nie besser sein als der schlechtere Wert. Gewässer, die einen der Anforderungswerte für ausreichende Gewässerqualität überschreiten, werden als „mangelhaft“ eingestuft.

Die Tabellen zeigen, dass strengere Maßstäbe an die hygienische Qualität für Küsten- und Übergangsgewässer angelegt werden als an Seen und Flüsse.

Anforderungswerte für Binnengewässer (Seen und Flüsse)
Parameter ausgezeichnet gut ausreichend
Intestinale Enterokokken 200(*) 400(*) 330(**)
Escherichia coli 500(*) 1000(*) 900(**)
Anforderungswerte für Küsten- und Übergangsgewässer
Parameter ausgezeichnet gut ausreichend
Intestinale Enterokokken 100(*) 200(*) 185(**)
Escherichia coli 250(*) 500(*) 500(**)
(*) Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung
(**) Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung

Einstufung nach EU-Richtlinie 76/160/EWG (bis 2007)

Die Beurteilung der Badegewässerqualität erfolgte bis einschließlich der Badesaison 2007 gemäß Richtlinie 76/160/EWG auf Grundlage der Messdaten einer Badesaison. Während in der Richtlinie eine lange Liste unterschiedlichster Untersuchungsparameter aufgeführt waren, wurden tatsächlich zur Beurteilung im Wesentlichen die Parameter „fäkalcoliforme Bakterien“ und „gesamtcoliforme Bakterien“ herangezogen. Die fäkalcoliformen Bakterien sind dabei dem heutigen Parameter E. coli annähernd gleich zu setzen.

Ein Badegewässer wurde als richtlinienkonform angesehen, wenn die Proben 14-tägig entnommen wurden und die vorgegebenen Grenz- und Leitwerte einhielten. Wurden in einer Saison bei 20% der Proben die Richtwerte bzw. bei 5% der Proben die strengeren Grenzwerte überschritten, galt das Gewässer nicht mehr als richtlinienkonform. Wurde die Probenahmefrequenz nicht eingehalten, so wurde das Gewässer als „unzureichend beprobt“ eingestuft.

Leit- und Grenzwerte der EU Richtlinie 76/160/EWG gültig bis 2007
Leitwert Grenzwert
Gesamtcoliforme Bakterien / 100 ml 500 10000
Fäkalcoliforme Bakterien / 100 ml 100 2000

Einstufung in der Übergangszeit (2008 – 2010)

Die Umstellung der Einstufung der Badegewässerqualität von einem System, das auf einer Badesaison beruht, auf eines mit einem Datensatz von 4 Jahren erforderte eine Übergangsregelung. Während dieser Übergangszeit (2008-2010) wurden die Parameter der neuen Richtlinie gemessen (E. coli und intestinale Enterokokken), während die Beurteilung sich noch in Anlehnung an die Vorgängerrichtlinie auf die Messdaten einer Saison stützte. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Mindestprobenzahl und der Probenahmefrequenz bereits den Neuerungen angepasst. Erstmals gab es auch höhere Qualitätsanforderung an Küstengewässer als an Binnengewässer, während nach alter Richtlinie dieselben Anforderungen an alle Gewässertypen gestellt wurden.

Die wichtigsten Unterschiede zur Einstufung nach alter und neuer Richtlinie sind in der Tabelle aufgeführt.

Kriterien zur Qualitätseinstufung der Badegewässer im Wandel
Beurteilung RL 76/10/EWG
bis 2007
Übergangszeit
2008-2010
2006/07/EG
ab 2011
Parameter • E. coli
• Gesamtcoliforme
   Bakterien
• E. coli
• Intestinale
   Enterokokken
• E. coli
• Intestinale
   Enterokokken
Qualitäts-
anforderung
Leit- und Grenzwerte
für alle Gewässer gleich
Leit- und Grenzwerte
für alle Gewässer gleich
Perzentilberechnung; Kriterien für Binnengewässer weniger scharf als für Übergangs- und Küstengewässer
Zeitraum 1 Jahr 1 Jahr 4 Jahre