Übergangsgewässer

Als Übergangsgewässer bezeichnet man Gewässerabschnitte an den Flussmündungen zur Nordsee, die recht weit ins Binnenland hinein reichen. Die Festlegung der Grenzen der Übergangsgewässer erfolgte bislang ausschließlich aufgrund ökologischer Zusammenhänge gemäß Wasserrahmenrichtlinie wie z.B. schwankendem Salzgehalt oder wechselnden Wasserständen. Bei der hygienischen Beurteilung nach der EU-Badegewässer-Richtlinie wird an Übergangsgewässer allerdings der gleiche hohe Maßstab wie für die Küstengewässer angelegt und nicht der Maßstab für Flüsse und Seen im Binnenland. Man kann annehmen, dass Abwässer aus Kläranlagen einen wesentlichen Anteil an der hygienischen Grundbelastung der Flüsse und damit der Badestellen haben. Die ökologisch sinnvolle Anlehnung der Übergangsgewässer an die Küstengewässer führt dazu, dass nah beieinander liegende Badestellen mit ähnlichen Messwerten hygienisch sehr unterschiedlich eingestuft werden können. Besonders problematisch erscheint die Situation an der Weser (siehe Abbildung unten).

Diese strenge Einklassifizierung für Übergangsgewässer ist fachlich durchaus umstritten. Die EU-Richtlinie spiegelt mit den höheren Anforderungen an Küsten- und Übergangsgewässer im Wesentlichen die durchweg hohe hygienische Qualität der Küstengewässer wider. Bei gleicher Belastung ist eine erhöhte Infektionsgefahr jedoch nicht anzunehmen.

Eine Badestelle eines Übergangsgewässers, deren Grundbelastung schwankt, wird viel eher als „mangelhaft“ eingestuft als eine Flussbadestelle, da die Anforderungen an Binnengewässer niedriger sind. Diese Einstufung kann ein Badeverbot nach sich ziehen und damit negativen Folgen für den Tourismus in der Region und gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf Betreiber und Kommunen haben.

Jedoch dient die Badegewässerüberwachung nicht nur dem Schutz der Gesundheit Badender sondern auch dem Schutz der Umwelt. Daher muss es gemäß Badegewässerrichtlinie Ziel von Bewirtschaftungsmaßnahmen sein, die Qualität des Gewässers zu verbessern und die Badestelle zu erhalten.

Die hygienische Belastung der Badestellen an den stark genutzten Schifffahrtsstraßen Ems, Weser und Elbe sind vermutlich ganz wesentlich auf die als Fracht dieser Flüsse mitgeführten Verunreinigungen zurückzuführen. Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität können jedoch nicht von dem Landkreis, in dem die Badestelle liegt, alleine bewirkt werden. Dieses Unterfangen ist aufgrund der vielen betroffenen Parteien wie z.B. Kommunen, Landkreise, Bundesländer, EU-Mitgliedsstaaten, unterschiedlichste Behörden etc. äußerst schwierig. Um abwägen zu können, welche Maßnahmen erfolgreich sein könnten, ist es wichtig zunächst sorgfältig die Herkunft der Belastungen an der Badestelle zu ermitteln. Gelingt eine Sanierung nicht und werden die betroffenen Badestellen über einen Zeitraum von 5 Jahren als mangelhaft eingestuft, so muss das Baden dort dauerhaft verboten werden.

Einstufung der Weserbadestellen aufgrund der Messwerte 2008 bis 2011.
Die rote Linie markiert in etwa die nach Wasserrahmenrichtlinie festgelegte Grenze von Fließgewässer zu Übergangsgewässer. Die Beurteilung für die Übergangsgewässer erfolgt nach erheblich strengeren Anforderungswerten als für Binnengewässer. Die Grundbelastung der Weser ändert sich nicht wesentlich.